„Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung, sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan und entscheidet in den ihr zugewiesenen Angelegenheiten“, so jedenfalls beschreibt Artikel 72 der Berliner Verfassung die Aufgaben der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen.
Obwohl Bezirksverordnete im eigentlichen Sinne keine Parlamentarier sind, werden sie alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Ihre Aufgaben sind vielfältig: So werden in der Bezirksverordnetenversammlung (kurz BVV) Anträge, Anfragen an die Bezirksstadträte und dem Bürgermeister gestellt und natürlich heftig debattiert und diskutiert.
Die eigentliche Facharbeit findet allerdings nicht in der Bezirksverordnetenversammlung statt, sondern in den einzelnen Ausschüssen. Dort bereiten Vertreter aller Fraktionen zusammen mit sachkundigen Bürgern – den so genannten Bürgerdeputierten – die Abstimmungen in der BVV vor.
In Neukölln stellt die SPD zusammen mit den Grünen die Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung und im Bezirksamt. Insgesamt umfasst die Bezirksverordnetenversammlung 55 Sitze. Darauf entfallen für die SPD 20, für die CDU 10, für die Grünen 9, für die Linke 6, für die AfD 5, für die FDP 2 Sitze, sowie 3 Fraktionslose.