„NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“

„NEIN zu Gewalt an Frauen - frei leben ohne Gewalt“ 1

„Im Land Berlin gibt es Fachberatungs- und Interventionsstellen für Frauen, sechs Frauenhäuser, 43 Zufluchtswohnungen für Frauen und 25 Zwei-Stufen-Wohnungen. Das sind 470 Plätze für Betroffene, die ständig ausgebucht sind“, sagt Neuköllns Gleichstellungsbeauftragte Sylvia Edler. Sie hielt auf dem Rathausvorplatz am 21. November eine Rede zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, der Jahr für Jahr am 25. November stattfindet. Damit sagt der Bezirk Nein zu Gewalt an Frauen und Mädchen. Um das zu unterstreichen, hissten Edler, Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey (SPD), die Bezirksstadträte Jochen Biedermann (Grüne), Jan-Christopher Rämer (SPD), Falko Liecke (CDU) gemeinsam mit zahlreich erschienenen die Fahnen „NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ und „Selbstbestimmt leben“. Mit dabei: die SPD Bezirksverordnete Cordula Klein sowie die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus Derya Çaglar (SPD) und Anja Kofbringer (Grüne)

„Wir stellen fest, dass die Plätze für von Gewalt betroffene Frauen bei weitem nicht ausreichen, das zeigt deutlich die Kriminalstatistik – allein in Neukölln gab es im vergangenen Jahr 1343 angezeigte Fälle. In Berlin sind es rund 15.000. Aufgrund der derzeitigen Wohnraumverknappung stellt dies für viele betroffene Frauen ein großes Problem dar“, mahnt Edler.  Auch auf Senatsebene ist das bekannt, „diese gab mit der Senatorin für Gleichstellung, Dilek Kolat (SPD), am 23. November bekannt, dass das Abgeordnetenhaus  in Kürze über den Entwurf des Haushaltsplans für 2018/19 berät, der „weitere 30 Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen vorsieht, die nun auf Landesebene eingerichtet werden sollen, was ich begrüße“, sagt SPD Fraktionärin Cordula Klein. „Es reicht leider noch nicht aus, wir bleiben weiterhin am Ball. Klares Signal: keine Gewalt gegen Frauen“, beschreibt Frau Klein ihre Position. In die Einrichtung von 30 zusätzlichen Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen sollen etwa eine halbe Million Euro fließen. Weitere rund 200.000 Euro sind für die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems bei häuslicher Gewalt geplant.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt weltweit als eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. So sind Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Genitalverstümmelungen. Sie werden missbraucht und vergewaltigt. Weltweit und in Deutschland  leben Frauen im eigenen Heim am gefährlichsten.  So ist jede vierte Frau Opfer von Häuslicher Gewalt, allgemein wird Gewalt in über 80 Prozent aller Fälle von Männern ausgeübt. Dabei ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, für Frauen weitaus höher als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit spielen dabei keine Rolle, die Gewalt  gegen Frauen spielt sich in allen Schichten ab, auch die häufig auftretende sexualisierte Gewalt. „Diese Form der Menschenrechtsverletzung passiert in Deutschland täglich: Jede siebte Frau musste in ihrem Leben schon einmal eine Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erleben“, stellt die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes fest. „Niemand darf wegschauen, wenn Frauen und Mädchen Opfer von Gewalt werden“, mahnt  Bezirksbürgermeisterin Giffey. Sie kündigte an, dass das Bezirksamt Neukölln auch weiterhin der Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentritt.

Am 10. November 2016 trat die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung in Kraft. Bislang war die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reichte nicht aus. Nun kann wegen Vergewaltigung angeklagt werden, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt.  Dass mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts nun ein „Nein!“ auch ein Nein heißt, begrüßt auch Neuköllns SPD Bundestagsabgeordneter Dr. Fritz Felgentreu:  „Ich freue mich, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt wurde. Hierfür haben wir uns in der SPD seit langem eingesetzt“. Mit der Reform sind des Weiteren zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen worden: Sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, ist nun generell unter Strafe gestellt. Außerdem folgt Strafe auf den Fuß, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.