Umzug der Bewährungshilfe

Liebe Neuköllnerinnen und Neuköllner,

in diesen Tagen erreichen mich vermehrt Briefe und E-Mails zum Umzug der Bewährungshilfe der Berliner Justiz in die Buschkrugallee.

Um es vorweg zu sagen: Es gibt einiges zu kritisieren. Auch ich bin der Meinung, dass der neue Standort mit Sicherheit nicht ideal gewählt ist. Die Kommunikation mit dem Bezirk war nicht ausreichend und die Neuköllnerinnen und Neuköllner wurden im Vorfeld nur ungenügend über den Umzug informiert. Einige von Ihnen erfuhren von der Standortverlagerung erst, als bereits die ersten Umzugskartons ins Haus getragen wurden.

An der jetzigen Debatte ärgert mich besonders, dass sich scheinbar keiner der für den Umzug Verantwortlichen Gedanken über die möglichen Probleme gemacht hat, die eine Verlagerung der Bewährungshilfe nach Neukölln mit sich bringen könnte.
Nichtsdestotrotz hätte es meiner Meinung nach noch weitaus ungünstigere Orte für den Sitz der Bewährungshilfe geben können. Zur Vollständigkeit der Diskussion will ich einmal darlegen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Wie viele von Ihnen vielleicht bereits wissen, ist seit 2003 die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Tochtergesellschaft des Landes Berlin für die Verwaltung von Dienstgebäuden der Berliner Hauptverwaltung sowie von Finanzämtern, Gerichtsgebäuden und berufsbildenden Schulen zuständig. Die BIM GmbH hat die Aufgabe, die Bewirtschaftung dieser Immobilien effizient zu gestalten und dadurch möglichst finanzielle Einsparungen für das Land Berlin zu erzielen, während sich die in diesen Gebäuden ansässigen Verwaltungen voll und ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Im Jahr 2004 veranlasste die BIM GmbH die Zusammenlegung der Finanzämter Neukölln-Nord und Neukölln-Süd, die zuvor auf verschiedene Standorte mit gesonderten Abteilungen verteilt waren. Das neu errichtete Finanzamt in der Thiemannstraße 1, das nun alle vormaligen Neuköllner Finanzeinrichtungen unter einem Dach zusammenführte, vereinfachte die Arbeit der Behörde und führte zu Einsparungen von 500.000 Euro im Jahr. Seit der Zusammenlegung wurde das ehemalige Finanzamt Neukölln-Süd in der Buschkrugallee allerdings nicht mehr genutzt. Nun zieht in diesem Monat die Außenstelle der Bewährungshilfe der Berliner Justiz in das Gebäude ein. Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen?

Im Zuge der Neustrukturierung der Berliner Bezirke wurde auch über die Neuordnung und lokale Zusammenlegung der vormaligen Bezirksfinanzämter entschieden. Davon sind insbesondere die Finanzämter der neuen Bezirkseinheit Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow) betroffen. Diese sollen im Dezember 2008 gemeinsam in die Storkower Straße 134 ziehen. Deshalb musste für die dort ansässige Außenstelle der Bewährungshilfe der Berliner Justiz ein neuer Standort gefunden werden. Das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Neukölln-Süd entsprach dabei den Anforderungen der Bewährungshilfe, so dass der Umzug in die Buschkrugallee im September 2007 beginnen konnte. Die Einsparungen durch sämtliche Umstrukturierungsmaßnahmen belaufen sich auf 24,9 Millionen Euro. Aus finanzieller Sicht ist der Umzug also ein Gewinn.

Ich weiß, dass viele Bürger diese finanzpolitische Argumentation für den Umzug der Bewährungshilfe als ungenügend und einseitig empfinden. Darum möchte ich im Folgenden darauf eingehen, wie es um das Gefährdungspotenzial steht, das von der Bewährungshilfestelle im Bezirk Neukölln ausgehen könnte.

Hierbei schließe ich mich generell der Einschätzung und Meinung des Berliner Senates an: Kein Standort der Sozialen Dienste der Berliner Justiz hat sich in der Vergangenheit als problematisch erwiesen. Und an keinem der in den verschiedenen Bezirken des Stadtgebietes angesiedelten Standorte, insbesondere auch nicht in deren Umgebung, sind kriminelle Vorkommnisse oder verstärkter Vandalismus zu verzeichnen gewesen, die einen besonderen Bezug zum Tätigkeitsgebiet der Sozialen Dienste der Justiz aufgewiesen haben. Für eine unverhältnismäßige Sorge gibt es daher eigentlich keinen Anlass. Zumindest besteht mangels tatsächlicher Probleme in der Vergangenheit kein sachlich nachvollziehbarer Grund, gegen die Umsiedlung der Bewährungshilfe zu argumentieren.

Berücksichtigen sollten wir auch, dass den Personen, die der Bewährungshilfe unterstehen, von Seiten der Richter nach sorgfältiger Prüfung günstige Sozialprognosen beschieden worden sind. Ihre Kontakte zur Bewährungshilfe sind ein Zeichen dafür, dass diese dem in sie gesetzten Vertrauen nachkommen. Sie nehmen die ihnen gebotene Hilfe an und unterstellen sich der Aufsicht der Bewährungshilfe über ihre Lebensführung, weil sie wieder zu einem integrierten Teil dieser Gesellschaft werden wollen.

Ich möchte alle Bürger/innen und Politiker/innen, die sich an der jetzigen Diskussion über den Umzug der Bewährungshilfe beteiligen, um Sachlichkeit bitten. Ich habe Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen der Neuköllnerinnen und Neuköllner, kann aber immer wieder nur betonen, dass von der Außenstelle der Bewährungshilfe in der Buschkrugallee nach allen bisherigen Erkenntnissen keine Gefahr ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Petra Hildebrandt
Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin