Am 28. Oktober hat die rot-grüne Koalition im Bundestag den ersten Teil des Tagesbetreuungsausbaugesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird der Startschuss für den Ausbau der Tagesbetreuung gegeben.
Mix von Kinderbetreuung, Arbeitsbedingungen und finanziellen Hilfen notwendig
Deutschland weist weltweit die höchste Kinderlosigkeit auf und hat die niedrigste Geburtenrate in Europa. Zugleich haben aber viele junge Männer und Frauen den unerfüllt bleibenden Wunsch nach Kindern. Deshalb kommt es auf einen „guten Mix“ von Kinderbetreuung, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und finanziellen Hilfen an, der den jungen Menschen die Entscheidung für ein Kind erleichtert. Es müsse ein Umdenken in der Familienpolitik stattfinden. Nach jahrzehntelanger monetärer Unterstützung muss nun der Weg zu einer familienfreundlicheren Infrastruktur gefunden werden.
Bedarf an Kinderbetreuung soll bis 2010 gedeckt werden
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz ist ein solcher Weg. Es sieht vor, dass Länder und Kommunen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind, ihre Angebote an Krippen- und Tagespflegeplätzen für die unter Dreijährigen ab 2005 so erweitern, dass diese Angebote bis zum Jahr 2010 dem Bedarf der Eltern und Kinder entsprechen.
In den westdeutschen Ländern soll dazu die Zahl der Betreuungsplätze von derzeit rund 60.000 um zusätzlich rund 230.000 bis zum Jahr 2010 ansteigen, während in den ostdeutschen Länder die vorhandene gute Betreuungssituation erhalten bleiben soll.
Verbände und Wirtschaft für den Ausbau
Bei diesem Vorhaben hat die SPD wichtige Verbündete auf ihrer Seite. Ob Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände oder Kirchen – alle unterstützen die Gesetzesinitiative zum Ausbau der Kinderbetreuung: Denn ein gutes Betreuungsangebot bedeutet bessere Chancen für unsere Kinder, für ihre Eltern und den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Finanzierung über Entlastungen
Die Kritik der Union an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung ist unbegründet. Die Entlastung der Kommunen um immerhin 2,5 Milliarden Euro jährlich durch die Regelungen des Vierten Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsmarktes (Hartz IV) ist abgesichert. Denn schon im März 2005 wird überprüft, ob Städte und Gemeinden im vereinbarten Umfang entlastet sind. Eventuelle Fehlbeträge muss der Bund erstatten. Auch die Union hatte der Finanzierungsregelung im Vermittlungsausschussverfahren zu dem Optionsgesetz zugestimmt.
Zustimmungsfreier Teil beschlossen
Die CDU/CSU hatte angekündigt, dass sie diesem Gesetz nicht zustimmen würde. Um ein Scheitern zu verhindern, wurden die Teile, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, aus dem Gesetzentwurf herausgelöst. Sie wurden in dieser Woche vom Bundestag beschlossen und treten zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Weiterentwicklung Kinder- und Jugendhilfe
In einem zweiten Gesetz, das die Kinder- und Jugendhilfe behandelt, werden die zustimmungspflichtigen Teile zusammengefasst. Dazu gehören etwa Regelungen, mit denen Jugendämter Kinder zu deren Schutz in Internate oder zu Auslandsaufenthalten schicken können. Der Gesetzesentwurf soll es den Kommunen erleichtern, wohlhabende Eltern dafür finanziell aufkommen zu lassen.