Am 12. April startete Franziska Giffey mit dem Neuköllner Ordnungsamt die A K T I O N – A N T I M Ü L L an 15 Hotspots im Bezirk, um der anhaltenden Vermüllung im Bezirk – vor allem durch illegal abgelagerten Sperrmüll auf Neuköllns Straßen – entgegenzuwirken. 800 Tonnen wurden allein im letzten Jahr durch die BSR im Auftrag des Ordnungsamtes entsorgt – ein Spitzenplatz in der Berliner Müllstatistik. Seit der Einführung des „Anliegen-Management-Systems (AMS)“ im Ordnungsamt Neukölln Anfang November 2015 sind über 3.700 Meldungen über illegale Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland im Ordnungsamt Neukölln eingegangen. In Abstimmung mit der BSR wurde nun aktuell eine Auswertung der Meldehäufigkeit und der Abfallmenge in bestimmten Straßen des Bezirks vorgenommen.
Danach hat das Ordnungsamt die 15 Hotspots der am stärksten vermüllten Straßen in Neukölln ermittelt:
1. Warthestraße / Wartheplatz
2. Weserstraße (von Kottbusser Damm bis Weichselstraße)
3. Schillerkiez (insbes. Schillerpromenade, Weisestraße, Herrfurthstraße / Herrfurthplatz, Kienitzerstraße und Okerstraße)
4. Stuttgarter Straße
5. Mittelbuschweg
6. Kiehlufer / Mergenthalerring / Dieselstraße
7. Karl-Marx-Straße
8. Sonnenallee
9. Hermannstraße
10. Donaustraße
11. Reuterstraße
12. Boddinstraße
13. Hobrechtstraße
14. Oderstraße
15. Gerlinger Straße / Kölner Damm
„Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Vermüllung im Bezirk vorzugehen. Es kann nicht sein, dass sich einige Menschen auf Kosten der Allgemeinheit ihres Mülls entledigen und dem Bezirk damit bewusst Schaden zufügen. Dem muss etwas entgegengesetzt werden“, so Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey.
Mit der AKTION ANTIMÜLL wird das Ordnungsamt sich mit seinen Außendienstmitarbeitern in seiner Einsatzplanung gezielt um diese Standorte kümmern. Neben den täglichen Streifenfahrten im Rahmen einer verstärkten Präsenz des Allgemeinen Ordnungsdienstes an den o.g. Standorten ist folgendes Vorgehen geplant:
1. Alle 2 Tage Ablaufen der Straßen, Erfassung illegaler Sperrmüllablagerungen, Dokumentation und Meldung an die BSR über das Anliegenmanagementsystem an den 5 Top-Hotspots; mind. einmal pro Woche an den weiteren 10 Standorten
2. Konsequente Ahndung durch Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ermittlung der Täter
Begleitend dazu wird mit der Sauberkeitskampagne Schön wie wir an die Eigenverantwortung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger appelliert.Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, das Ordnungsamt Online zu nutzen und illegale Müllablagerungen zu melden.