Etwas Neues für die Gropiusstadt und Neukölln

Etwas Neues für die Gropiusstadt und Neukölln 1
Auch bei Modernisierungsmaßnahmen soll in Zukunft die Miete in der Gropiusstadt vom Bezirksamt durch einen Sozialplan sozialverträglich begrenzt werden. (Bild Stephanus Parmann)

Was kann der Bezirk tun, um außerhalb der bestehenden Milieuschutzgebiete die Mietsteigerungen zu begrenzen? Um das zu klären, wurde die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) vom Bezirksamt mit der Erstellung einer Übersicht (Denglisch: Grobscreening, beauftragt Die Ergebnisse stellte Roland Schröder, Geschäftsführer der LPG, am 13. 12. 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen vor. Einer der Vorschläge, die er machte, fußt auf § 172 Abs. 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches: Das Bezirksamt soll in der Gropiusstadt per Satzung aus Gründen der städtebaulichen Umstrukturierung bauliche Veränderung genehmigungspflichtig machen.

Warum nicht einfach ein weiteres Milieuschutzgebiet? Dieser Vorschlag stand auch zur Abstimmung. Im Milieuschutzgebiet kann das Bezirksamt bestimmte Baumaßnahmen untersagen, die zu einer Erhöhung der Miete führen. Aber der Anbau von Balkonen, der Einbau von Aufzügen und die Vergrößerung von Badezimmern, die in Milieuschutzgebieten untersagt werden, sind keine Themen für die Gropiusstadt.

Hier geht es meist um andere Maßnahmen, wie Wärmedämmung, die auf die Miete umgelegt werden und sich kaum verhindern lassen. Und genau da wirkt der § 172 Absatz 1, Nr. 3, also eine städtebauliche Umstrukturierungssatzung, deren Umsetzung bislang neu im Bezirk wäre. Sie gibt dem Bezirksamt die Möglichkeit, für das Gebiet einen Sozialplan aufzustellen (§ 180 BauGB). Damit lassen sich die Baumaßnahmen von Begrenzungen der Miethöhe nach der Modernisierung abhängig machen. Möglich ist beispielsweise eine Orientierung am Haushaltseinkommen oder den Unterkunftskosten bei ALG II Bezug. Die Umstrukturierungssatzung untersagt also nicht die Baumaßnahmen, sondern begrenzt die Miete. Er habe die Absicht, den Aufstellungsbeschluss noch in diesem Jahr im Amtsblatt zu veröffentlichen, kündigte Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, an. Damit wäre die Satzung bereits wirksam, auch wenn noch keine Einzelfälle geregelt werden könnten. Im weiteren Verfahren müsste dann der Sozialplan aufgestellt werden.

Roland Schröder hatte noch weitere Vorschläge ausgearbeitet: Voruntersuchungen zur Einführung eines Milieuschutzes für die Gebiete Hufeisensiedlung / Parchimer Allee und Germaniapromenade / Bürgerstraße. Die Entwicklung in der Weißen Siedlung und der High-Deck-Siedlung soll aufmerksam beobachtet werden (Beobachtungsgebiet). Mit Maßnahmen wie der Initiierung eines Mietenbündnisses soll dort auf die Entwicklung Einfluss genommen werden.
„Die SPD findet diese Vorschläge gut“, erklärte Peter Scharmberg für die BVV-Fraktion, „und wird ihre Umsetzung politisch unterstützen.“

https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BBauG
https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.619792.ph
https://www.clara-west.de/sites/default/files/vereinbarung_deutsche_wohnen.pdf