Betrieb der Brunnengalerie im Blumenviertel geht weiter

Betrieb der Brunnengalerie im Blumenviertel geht weiter 1
Brunnengalerie

Die Erlaubnis für den Betrieb einer grundwassersenkenden Brunnenanlage im Neuköllner Blumenviertel wird um ein weiteres halbes Jahr – und damit bis Ende Juni 2022 verlängert! In der Printausgabe einer bekannten Berliner Tageszeitung vom selben Tag war die Rede von einer Verlängerung der Brunnengalerie in Rudow bis März. Das ist falsch. Fakt ist, dass der Betrieb der Anlage bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Dies wurde ebenfalls am 07. Dezember im Senat mitgeteilt.

Bereits am 22. November 2021 hatte die designierte Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, dem Eigenheim- und Grundbesitzerverein Rudow bereits in einem uns vorliegenden Schreiben mitgeteilt, dass sie wegen der Verlängerung der Brunnengalerie das Gespräch mit Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, gesucht habe und als Resultat des Gesprächs eine Verlängerung um ein halbes Jahr herausgekommen sei, die Anfang Dezember in Kraft treten solle. Dies ist also geschehen.
Peter Scharmberg, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion Neukölln und Bezirksverordneter für Rudow freut sich über das vorläufige Ergebnis: „Das akute Problem für die Anwohnenden wird damit erst einmal abgewendet. Nun ist es entscheidend, eine langfristige Lösung zu finden, damit die Menschen im Blumenviertel nicht mehr um ihre Eigenheime bangen müssen. Dies werden wir als Fraktion auch weiterhin eng begleiten.“

Laut Bürgermeisterin Giffey soll mit dem Geld, dass die SPD im Abgeordnetenhaus im Haushalt bereitgestellt hat, schnellstmöglich eine neue Brunnenanlage gebaut werden. 2.305.000 € hatte die Senatsumweltverwaltung für die „Verstetigung und Ausweitung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen“ im Haushalt bereitgestellt. Bis Ende 2020 waren davon gerade einmal 18.000 EUR für Planungsleitungen ausgegeben, wie Staatssekretär Stefan Tidow auf Anfrage der SPD Abgeordneten Derya Çağlar im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt gab.

Die von den Grünen besetzte Senatsverwaltung für Umwelt, Klima und Verkehr sieht die Perspektiven der Brunnengalerie aktuell so: Durch die Coronapandemie bedingt, hätten weitere Informationsveranstaltungen mit den Betroffenen nicht stattfinden können. Mit der Verlängerung solle nun Zeit gewonnen werden, um für die Betroffenen mit Unterstützung der Senatsverwaltung fachgerechte Lösungen zu realisieren, so der Pressesprecher der Senatsverwaltung. Die Senatsverwaltung werde dafür die Laufzeit ihrer Unterstützungsangebote verlängern und die Anliegerinnen und Anlieger im Blumenviertel darüber zeitnah informieren. So soll allen Betroffenen im Blumenviertel erneut die Möglichkeit gegeben werden, insbesondere Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Sofern es die pandemische Lage zulassen werde, sei eine Informationsveranstaltung im Frühjahr 2022 geplant.

Insgesamt bleiben die scheidende Senatorin Regine Günther und ihr scheidender Staatssekretär Stefan Tidow, abgesehen von der auf Giffeys Druck erfolgten Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Brunnengalerie am Glockenblumenweg  um ein halbes Jahr, ihrer bisherigen Linie treu. „Als Ersatz für diese Brunnengalerie, die das Grundwasser im Blumenviertel absenkt und in den Teltowkanal pumpt, sollen die betroffenen Hausbesitzenden laut Senatsvorschlag kleinere dezentrale Brunnen für ihre Grundstücke errichten“, heißt es aktuell von Seiten der Senatsumweltverwaltung.  Die Planungskosten dafür übernehme das Land im Rahmen eines im Haushalt abgesicherten Pilotprojekts, die Bau- und Betriebskosten sollen allerdings „zugleich die Bürgerinnen und Bürger tragen“. Denn eine Pflicht des Landes zum öffentlich finanzierten Grundwassermanagement existiere nicht. Das wiederum hätten Gerichtsurteile in dieser Sache in der Vergangenheit gezeigt. Wie wir bereits im Rudower Magazin berichteten, ist tatsächlich eine Klage eines Hausbesitzers aus dem Einzugsgebiet des Wasserwerks Johannisthal vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 1999 eindeutig abgewiesen worden, auch eine Beschwerde gegen den Beschluss wurde am 28.01.2000 abgelehnt. „Maßnahmen, dass die Fördermengen im gesamten Stadtgebiet so aufeinander abgestimmt werden, dass Vernässungsschäden in bebauten Gebieten nach Möglichkeit vermieden werden, seien nur im „Rahmen der Gewinnung von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung Berlins vorzunehmen“, ein zwingender Anspruch auf grundwassersenkende Maßnahmen gäbe es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, urteilte das Gericht.

Im Jahr 1997 war die mittlerweile reparaturanfällige Brunnengalerie im Glockenblumenweg  auf Grundlage beziehungsweise im Rahmen einer ökologischen Altlastensanierung im Bereich Johannisthal errichtet worden und sollte von den Wasserbetrieben spätestens zum Jahresende 2021 abgeschaltet werden. S.P.