Gedenken der Toten der einstigen innerdeutschen Grenze

Gedenken der Toten der einstigen innerdeutschen Grenze 1

Am 9. November gedachte die Rudower SPD zusammen mit weiteren Rudowern, Bezirksbürgermeister Martin Hikel, ihren Bezirksverordneten Peter Scharmberg, Eva-Marie Schoenthal und Gabriela Gebhardt sowie dem SPD Bundestagsabgeordneten Dr. Fritz Felgentreu am Gedenkkreuz am Neudecker Weg 7 den Toten an der innerdeutschen Grenze. Unweit der Gedenkstelle waren Dieter Berger 1963 und Lutz Schmidt 1987 von Grenzsoldaten an der Berliner Mauer erschossen worden. Das Gedenkkreuz wurde 1987/1988 von der „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ an der Köpenicker Straße 18s  aufgestellt und war lange Zeit nicht sichtbar, weil es durch Sträucher verdeckt war. Einst wiederentdeckt hatte es Mitte der 80er Jahre der Publizist Hermann Bubke, erzählt Scharmberg. Er sorgte 2008 zusammen mit Bubke dafür, dass das Amt für Naturschutz- und Grünflächen sich fortan um das Kreuz kümmert. Anfang April 2017 wurde das Kreuz an die heutige Stelle umgesetzt.  Vor der Umsetzung hatte das Bezirksamt den angrenzenden Gehwegabschnitt zwischen der Straße An der Rudower Höhe bis zur Bezirksgrenze mit einem Kostenaufwand von 12.000 Euro überarbeitet. Notwendig wurde die Umsetzung des Mauerkreuzes, weil die Straße 18s für die Arbeiten am Neubau der Clay-Sekundarschule am Neudecker Weg 14-22 gebraucht wird. Das Holzkreuz hat seitdem im Neudecker Weg 7 einen angemessenen neuen Standort erhalten und steht nur wenige Meter entfernt vom markierten ehemaligen Mauerverlauf. Ausgewählt wurde der neue Standort an der Grenze zum Nachbarbezirk Treptow-Köpenick gemeinsam mit dem Mauermuseum Berlin/Haus am Check Point Charlie. Einen besonderen Dank richtete der Bezirk Neukölln an die städtische Wohnungsgesellschaft Stadt und Land, die einen Teil ihrer Freifläche für die Umsetzung des Gedenkkreuzes zur Verfügung gestellt hat.

Dieter Berger gehört Recherchen zufolge zur Gruppe der Mauertoten, die nicht vor hatten, zu flüchten. Am Freitagmorgen, dem 13. Dezember 1963 fährt Berger, von Beruf Maurer, wie gewohnt zur Arbeit nach Berlin-Adlershof. Stasi-Akten zufolge soll er sich Mittags mit einem Kollegen betrunken und im Verlauf des Nachmittags die Baustelle verlassen haben.  Anschließend muss er zu Fuß in den angrenzenden Ortsteil Johannisthal gelaufen sein, wo er gegen 15.00 Uhr von einem Postenpaar dabei beobachtet wird, wie er sich den Grenzanlagen am Ufer des Teltowkanals nähert. Berger klettert den Grenzzaun hoch und wird von den Grenzposten gewarnt. Er klettert wieder herunter und hebt die Hände, so Augenzeugen, die von Seiten des Eternitwerkes in Rudow die Szene beobachteten. Dann wurde sofort auf ihn geschossen. Die Obduktion im Gerichtsmedizinischen Institut der Charité drei Tage später stützt die Aussagen der Rudower Eternit-Arbeiter. Demnach traf eine Kugel zunächst den Oberschenkel Bergers. Er stürzte und lag wohl am Boden, als ihn der tödliche Schuss traf, so die Chronik der Berliner Mauer. Das Gerichtsmedizinische Institut der Charité bestätigte auch, dass Dieter Berger stark alkoholisiert war und der Betroffene zum Zeitpunkt des Todeseintritts „nicht mehr in der Lage gewesen ist, das Gesellschaftsgefährliche seiner Handlungen einzusehen beziehungsweise gemäß dieser Einsicht zu handeln. Er ist als zurechnungsunfähig zu bezeichnen.“

Der 24jährige Lutz Schmidt wollte zusammen mit seinem Arbeitskollegen Peter Sch. Flüchten. Während Peter Sch. die Flucht gelang, wurde Lutz Schmidt beim Versuch, die Mauer mit einer Leiter an der Grenze zu Rudow zu überwinden, aus nächster Nähe erschossen. Noch Sekunden vorher hielt Peter Sch. Schmidts Hand und wollte ihn über die Mauer ziehen, doch Sch. rutschte ab und stürzte auf die Westseite, während Schmidt auf die Ostseite stürzte. Die Grenzposten wurden in der DDR für den Todesschuss auf Lutz Schmidt mit der „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst“ ausgezeichnet und bekamen drei Tage Sonderurlaub für die Verhinderung der Flucht. Am 21. März 1995 stellte das Landgericht Berlin in einem Prozess fest, dass es auch nach der damaligen Befehlslage nicht notwendig war, die Schusswaffe einzusetzen. Die ehemaligen Grenzposten wurden zu Jugend- beziehungsweise Freiheitsstrafen von je zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem mussten sie „als Geste der Wiedergutmachung“ eine symbolische Geldstrafe an Karin Schmidt entrichten.

Gemäß einer Studie der Bundesregierung waren 327 Menschen Opfer des Grenzregimes der DDR, w a s Recherchen des RBB zufolge mit mindestens 50 Opfern nach unten korrigiert werden muss, da hier auch Todesopfer vom „Forschungsverbund SED Staat“ der Freien Universität mitgezählt wurden, die als gescheiterte Vollstrecker des Grenzregime gewertet werden müssen. Jedes Fluchtschicksal ist ein Ausdruck des Willens von Menschen nach Freiheit. In den Augen der DDR-Staatsführung war jedoch jeder Flüchtling ein „Verräter“ und ein politisches Problem, dessen Lösung der Staatssicherheit übertragen wurde.