Faire Regelung von Energiesperrungen

Wie aus einer heute veröffentlichen Studie des „Marktwächters Energie“ der Verbraucherzentrale zu angedrohten beziehungsweise durchgeführten Stromsperren in Deutschland hervorgeht, sind Haushalte mit geringem Einkommen besonders von Stromsperrungen betroffen, da sie mangelnde finanzielle Ressourcen haben und ihnen das Geld für energieeffiziente Geräte fehlt. Außerdem stellt der Bericht fest, dass die Verhältnismäßigkeit von Sperrungen nur unzureichend durch die Energieversorger geprüft wird und somit auch Haushalte mit chronisch Kranken, Pflegebedürftigen oder Kleinkindern betroffen sind.

Der Landesparteitag der SPD Berlin hat im Juni 2018 auf Anregung der SPD Neukölln beschlossen, dass Energiesperrungen nicht mehr an Freitagen und vor Feiertagen durchgeführt werden sollen. Sperrungen sollen im Berliner Netzgebiet nur von Montag bis Donnerstag und nicht vor Feiertagen zulässig sein, um den Betroffenen nicht unnötig lange Unterbrechungen ihrer Energiezufuhr zuzumuten, auch wenn sie den offenen Betrag (beispielsweise am Freitag) bereits ausgeglichen haben und noch das Wochenende oder den Feiertag ohne Energie ausharren müssen. Sperrungen führen oft zu massiven Problemen bei den Betroffenen und können mitunter mit einem anderen Rechnungsmanagement vermieden werden. Die Stadtwerke Berlin verzichten schon jetzt völlig auf Sperrungen ihrer Energielieferungen.

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat das Thema aufgegriffen und als Koalition den Antrag „Energiearmut bekämpfen: Strom- und Gassperren vermeiden“ beschlossen. Der Senat wird damit aufgefordert, verstärkt gegen Strom- und Gassperren vorzugehen. Dabei sollen unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • keine Sperrungen vor Wochenenden und Feiertagen
  • Umstellung der Mahnverfahren, sodass vor einer Sperrandrohung zuerst eine Zahlungsaufforderung verschickt wird
  • Verwendung von leichter Sprache und Hinweis auf Beratungsstellen in der Mahnkommunikation
  • Freiwillige Verpflichtung, dass Sperrverfahren erst bei Rückstanden auf 200 Euro eingeleitet werden
  • Aussetzung des Mahn-/ Sperrverfahrens, wenn nachgewiesen wird, dass ein Antrag auf Energieschuldenübernahme beim zuständigen Jobcenter eingereicht wurde
  • Weitestgehender Verzicht auf Sperren, wenn besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. Kinder, Senioren oder schwer Kranke im Haushalt leben
  • Kommunikation zwischen Jobcentern, Sozialämtern und Grundversorgern zu verbessern

Die Neuköllner Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini freut sich und erklärt den Hintergrund: „Strom ist essentiell für das moderne Leben. Gerade, wenn Kinder im Haus sind oder wenn mit Strom geheizt wird, ist jede Stunde ohne Strom eine zu viel. Deswegen ist unsere Initiative so wichtig, den Menschen unnötige Härten zu ersparen. Ich bin froh, dass R2G unseren Vorschlag nun umsetzt.“

Dr. Severin Fischer, Kreisvorsitzender der SPD Neukölln, teilte mit:
„Stromsperren vor Wochenenden und Feiertagen sind unnötig und können gerade für Familien schwerwiegende Folgen haben. Deswegen gehören sie abgeschafft. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen diesen Impuls der Neuköllner SPD aufgegriffen haben.“