Briefwahl jetzt!

Sie sind am 18. September nicht in Berlin oder anderweitig verhindert wählen zu gehen?
Seit kurzem ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen oder die direkte Wahl in einer Briefwahlstelle möglich:
https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2016/Briefwahl/Briefwahl.asp?sel1=1253&sel2=1055

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berliner Wahl am 18. September 

Was wird gewählt?

Am 18. September werden in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus und in Neukölln eine neue Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt.

Wer kann wählen?

An der Wahl zum Abgeordnetenhaus können alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens seit dem 18. Juni 2016 einen Wohnsitz in Berlin haben. An den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen zusätzlich auch die 16- und 17-Jährigen und EU-BürgerInnen teilnehmen.

Was brauche ich zur Wahl?

Ab dem 8.8. werden die Wahlunterlagen verschickt. Auf der Benachrichtigungskarte ist die Adresse des zuständigen Wahllokals zu finden. Dort kann man am 18. September in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr gegen Vorlage seines Personalausweises seine Stimmen abgeben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Insgesamt gibt es drei Stimmen: eine Erst- und Zweitstimme für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und eine dritte Stimme für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung.

Was mache ich, wenn ich am 18. September verhindert bin?

Mit den Wahlunterlagen können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Wichtig ist, dass die Stimmen bis zum 18. September um 18.00 Uhr zurückgeschickt werden.